{"id":550,"date":"2026-11-02T18:00:00","date_gmt":"2026-11-02T17:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/mislec.net\/?p=550"},"modified":"2026-11-02T18:36:00","modified_gmt":"2026-11-02T17:36:00","slug":"pflichtteil-slowenien-berechnung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/mislec.net\/de\/pflichtteil-slowenien-berechnung\/","title":{"rendered":"Wem der Pflichtteil in Slowenien zusteht und wie hoch er ist"},"content":{"rendered":"<p>Der Pflichtteil (<em>nujni dele\u017e<\/em>) ist der Teil des Nachlasses, den ein Erblasser in Slowenien seinen n\u00e4chsten Angeh\u00f6rigen weder durch Testament noch durch Schenkungen entziehen kann. Abk\u00f6mmlinge und Ehegatten erhalten die H\u00e4lfte, Eltern ein Drittel dessen, was sie ohne Testament geerbt h\u00e4tten. Das Gericht spricht ihn nicht automatisch zu \u2013 der Pflichtteilsberechtigte muss ihn selbst verlangen und dabei die Fristen beachten.<\/p>\n<div class=\"pbn-summary\"><strong>Kurz gesagt:<\/strong> Pflichtteilsberechtigt sind nach slowenischem Recht Kinder (nach ihnen Enkel), Adoptivkinder, der Ehegatte und die Eltern, ausnahmsweise auch Gro\u00dfeltern und Geschwister. In die Berechnung flie\u00dfen auch Schenkungen ein, vor allem jene an die eigenen Erben. Der Pflichtteil ist bis zur Rechtskraft des Erbbeschlusses geltend zu machen, die R\u00fcckgabe von Schenkungen binnen drei Jahren nach dem Tod.<\/div>\n<h2>Wer pflichtteilsberechtigt ist<\/h2>\n<p>Das slowenische Erbgesetz (Zakon o dedovanju) legt fest, wer auch dann Anspruch auf einen Pflichtteil hat, wenn das Testament ihn \u00fcbergeht oder der Erblasser sein Verm\u00f6gen schon zu Lebzeiten verschenkt hat. Das sind:<\/p>\n<ul>\n<li>die Abk\u00f6mmlinge des Erblassers (Kinder, Enkel, Urenkel) sowie Adoptivkinder und deren Abk\u00f6mmlinge,<\/li>\n<li>der Ehegatte,<\/li>\n<li>die Eltern,<\/li>\n<li>Gro\u00dfeltern und Geschwister \u2013 allerdings nur, wenn sie dauerhaft arbeitsunf\u00e4hig sind und nicht \u00fcber die n\u00f6tigen Mittel zum Leben verf\u00fcgen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Da sich der Pflichtteil nach dem gesetzlichen Erbteil richtet, erh\u00e4lt ihn nur, wer im konkreten Fall tats\u00e4chlich gesetzlicher Erbe w\u00e4re. Eltern sind also nur pflichtteilsberechtigt, wenn der Verstorbene keine Abk\u00f6mmlinge hatte, ein Enkel nur, wenn sein eigener Elternteil nicht mehr lebt.<\/p>\n<h2>Wie hoch der Pflichtteil ist<\/h2>\n<p>Zuerst wird ermittelt, wie hoch der Erbteil ohne Testament w\u00e4re (nach den Erbordnungen), dann wird er halbiert oder auf ein Drittel reduziert. Was nach den Pflichtteilen \u00fcbrig bleibt, ist der frei verf\u00fcgbare Teil.<\/p>\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" width=\"1024\" height=\"680\" src=\"https:\/\/mislec.net\/wp-content\/uploads\/2026\/10\/dedovanje-nujni-delez-191983-1024x680.jpg\" class=\"attachment-large size-large\" alt=\"Ein altes Familienhaus mit Garten, oft Gegenstand einer Schenkung\" loading=\"lazy\" decoding=\"async\" srcset=\"https:\/\/mislec.net\/wp-content\/uploads\/2026\/10\/dedovanje-nujni-delez-191983-1024x680.jpg 1024w, https:\/\/mislec.net\/wp-content\/uploads\/2026\/10\/dedovanje-nujni-delez-191983-300x199.jpg 300w, https:\/\/mislec.net\/wp-content\/uploads\/2026\/10\/dedovanje-nujni-delez-191983-768x510.jpg 768w, https:\/\/mislec.net\/wp-content\/uploads\/2026\/10\/dedovanje-nujni-delez-191983.jpg 1280w\" sizes=\"auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px\" \/><\/figure>\n<table>\n<thead>\n<tr>\n<th>Pflichtteilsberechtigte<\/th>\n<th>Pflichtteil<\/th>\n<th>Beispiel: Nachlass 120.000 \u20ac<\/th>\n<\/tr>\n<\/thead>\n<tbody>\n<tr>\n<td>Kinder, Adoptivkinder, Enkel<\/td>\n<td>1\/2 des gesetzlichen Erbteils<\/td>\n<td>zwei Kinder: Erbteil 60.000 \u20ac, Pflichtteil 30.000 \u20ac<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Ehegatte<\/td>\n<td>1\/2 des gesetzlichen Erbteils<\/td>\n<td>Ehegatte und zwei Kinder: Erbteil 40.000 \u20ac, Pflichtteil 20.000 \u20ac<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Eltern<\/td>\n<td>1\/3 des gesetzlichen Erbteils<\/td>\n<td>Ehegatte und beide Eltern, keine Kinder: Vater 30.000 \u20ac, Pflichtteil 10.000 \u20ac<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Gro\u00dfeltern, Geschwister (nur bei dauerhafter Arbeitsunf\u00e4higkeit und ohne Mittel)<\/td>\n<td>1\/3 des gesetzlichen Erbteils<\/td>\n<td>abh\u00e4ngig von der Erbordnung<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>Setzt ein Vater testamentarisch nur die Tochter ein und geht der Sohn leer aus, kann der Sohn in unserem Beispiel 30.000 Euro verlangen, also ein Viertel des Nachlasses. Das Testament bleibt g\u00fcltig, nur die Zuwendung an die Tochter wird gek\u00fcrzt.<\/p>\n<h2>So wird gerechnet: auch Schenkungen z\u00e4hlen<\/h2>\n<p>Der Pflichtteil wird nicht nur aus dem berechnet, was beim Tod vorhanden war. Das Gericht ermittelt einen rechnerischen Nachlasswert: Verm\u00f6gen beim Tod, abz\u00fcglich Schulden sowie Inventur- und Bestattungskosten, zuz\u00fcglich Schenkungen.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Schenkungen an gesetzliche Erben<\/strong> werden unabh\u00e4ngig vom Zeitpunkt hinzugerechnet \u2013 auch wenn der Schenkungsvertrag zwanzig Jahre alt ist.<\/li>\n<li><strong>Schenkungen an andere Personen<\/strong> z\u00e4hlen nur, wenn sie im letzten Lebensjahr des Erblassers erfolgten, \u00fcbliche kleinere Geschenke ausgenommen.<\/li>\n<li><strong>Nicht ber\u00fccksichtigt<\/strong> werden Zuwendungen f\u00fcr wohlt\u00e4tige und humanit\u00e4re Zwecke.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Als Schenkung gelten auch ein Schuldenerlass, ein Verzicht auf ein Recht oder Geld, das ein Erbe f\u00fcr die Gr\u00fcndung eines Haushalts oder f\u00fcr den Beruf erhalten hat. Bewertet wird zu Preisen am Todestag, aber nach dem Zustand bei der Schenkung: Hat die Tochter das geschenkte alte Haus selbst renoviert, z\u00e4hlt der Wert des unrenovierten Hauses zu heutigen Preisen.<\/p>\n<p><strong>Beispiel:<\/strong> Ein Vater hat der Tochter vor zehn Jahren ein Haus geschenkt, das heute 150.000 Euro wert ist; beim Tod hatte er noch 30.000 Euro auf dem Konto und vermachte sie ebenfalls der Tochter. Der rechnerische Nachlass betr\u00e4gt 180.000 Euro, der gesetzliche Erbteil des Sohnes 90.000 Euro, sein Pflichtteil 45.000 Euro. Zuerst wird das Testament gek\u00fcrzt (30.000 Euro), die \u00fcbrigen 15.000 Euro erlangt der Sohn \u00fcber die R\u00fcckforderung der Schenkung.<\/p>\n<p>Abk\u00f6mmlinge, die mit dem Erblasser lebten und ihm halfen, das Verm\u00f6gen zu erwerben oder zu erhalten, k\u00f6nnen verlangen, dass ein entsprechender Teil aus dem Nachlass ausgeschieden wird. \u00dcbliche Haushaltsgegenst\u00e4nde, die dem Ehegatten und Abk\u00f6mmlingen aus dem gemeinsamen Haushalt zustehen, bleiben bei der Berechnung au\u00dfer Betracht.<\/p>\n<h2>Schenkung, \u00dcbergabevertrag und Leibrentenvertrag<\/h2>\n<p>Jede Form der Verm\u00f6gens\u00fcbertragung zu Lebzeiten wirkt sich anders auf den Pflichtteil aus:<\/p>\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" width=\"1024\" height=\"682\" src=\"https:\/\/mislec.net\/wp-content\/uploads\/2026\/10\/dedovanje-nujni-delez-5710164-1024x682.jpg\" class=\"attachment-large size-large\" alt=\"Eine Hand unterschreibt mit einem Stift einen Vertrag\" loading=\"lazy\" decoding=\"async\" srcset=\"https:\/\/mislec.net\/wp-content\/uploads\/2026\/10\/dedovanje-nujni-delez-5710164-1024x682.jpg 1024w, https:\/\/mislec.net\/wp-content\/uploads\/2026\/10\/dedovanje-nujni-delez-5710164-300x200.jpg 300w, https:\/\/mislec.net\/wp-content\/uploads\/2026\/10\/dedovanje-nujni-delez-5710164-768x512.jpg 768w, https:\/\/mislec.net\/wp-content\/uploads\/2026\/10\/dedovanje-nujni-delez-5710164-930x620.jpg 930w, https:\/\/mislec.net\/wp-content\/uploads\/2026\/10\/dedovanje-nujni-delez-5710164.jpg 1280w\" sizes=\"auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px\" \/><\/figure>\n<table>\n<thead>\n<tr>\n<th>Vertrag<\/th>\n<th>Zustimmung der \u00fcbrigen Abk\u00f6mmlinge<\/th>\n<th>Auswirkung auf den Pflichtteil<\/th>\n<\/tr>\n<\/thead>\n<tbody>\n<tr>\n<td>Schenkungsvertrag (darilna pogodba)<\/td>\n<td>nicht n\u00f6tig<\/td>\n<td>wird dem Nachlass hinzugerechnet; ein verk\u00fcrzter Pflichtteilsberechtigter kann R\u00fcckgabe verlangen<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>\u00dcbergabevertrag (izro\u010dilna pogodba, notarielle Urkunde)<\/td>\n<td>Zustimmung aller Abk\u00f6mmlinge n\u00f6tig<\/td>\n<td>\u00fcbergebenes Verm\u00f6gen geh\u00f6rt nicht zum Nachlass; f\u00fcr einen nicht zustimmenden Abk\u00f6mmling gilt es als Schenkung<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Vertrag \u00fcber lebenslangen Unterhalt (pogodba o dosmrtnem pre\u017eivljanju)<\/td>\n<td>nicht n\u00f6tig<\/td>\n<td>entgeltlich, das Verm\u00f6gen f\u00e4llt nicht in den Nachlass; ein Scheinvertrag, der eine Schenkung verdeckt, kann angefochten werden<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<h2>Pflichtteil geltend machen: Verfahren und Fristen<\/h2>\n<ol>\n<li><strong>Im Verlassenschaftsverfahren<\/strong> erkl\u00e4ren Sie, dass Sie den Pflichtteil verlangen. Das ist bis zur Rechtskraft des Erbbeschlusses m\u00f6glich, sinnvoll ist es aber schon bei der Verhandlung.<\/li>\n<li><strong>Reihenfolge:<\/strong> Zuerst werden testamentarische Zuwendungen anteilig gek\u00fcrzt; reicht das nicht, werden Schenkungen zur\u00fcckgefordert \u2013 beginnend mit der j\u00fcngsten.<\/li>\n<li><strong>Klage:<\/strong> Gibt es kein Verlassenschaftsverfahren, weil der Erblasser alles zu Lebzeiten verschenkt hat, muss der Pflichtteil im Zivilprozess eingeklagt werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die K\u00fcrzung testamentarischer Verf\u00fcgungen kann binnen drei Jahren nach Verk\u00fcndung des Testaments verlangt werden, die R\u00fcckgabe von Schenkungen binnen drei Jahren nach dem Tod des Erblassers. Berechtigt sind nur Pflichtteilsberechtigte. Anders als in Deutschland ist der slowenische Pflichtteil grunds\u00e4tzlich kein reiner Geldanspruch: Es steht ein Anteil an jedem Nachlassgegenstand zu, also Miteigentum; in Geld nur, wenn das Testament es vorsieht oder die Erben sich einigen. Der Gesetzestext findet sich im <a href=\"https:\/\/www.tax-fin-lex.si\/Dokument\/Podrobnosti\/af5a93ede-9a98-4799-bc60-3230791d7066\" rel=\"noopener\" target=\"_blank\">slowenischen Erbgesetz auf dem Portal Tax-Fin-Lex<\/a> (auf Slowenisch).<\/p>\n<h2>Enterbung: wann der Pflichtteil verloren geht<\/h2>\n<p>Der Erblasser kann einen Pflichtteilsberechtigten ganz oder teilweise enterben, aber nur aus gesetzlichen Gr\u00fcnden: wenn dieser seine gesetzlichen oder sittlichen Pflichten gegen\u00fcber dem Erblasser schwer verletzt hat, vors\u00e4tzlich eine schwere Straftat gegen den Erblasser oder seine Angeh\u00f6rigen begangen hat oder sich dem M\u00fc\u00dfiggang und einem unredlichen Leben hingegeben hat. Die Enterbung muss im Testament eindeutig erkl\u00e4rt werden, der Grund sollte genannt werden und schon bei der Errichtung des Testaments bestehen. Weil Streit h\u00e4ufig ist, lohnt sich vor der Unterschrift unter ein Testament oder einen Schenkungsvertrag der Gang zum Notar oder Anwalt.<\/p>\n<h2>H\u00e4ufige Fragen<\/h2>\n<h3>Bekommt man den Pflichtteil in Slowenien automatisch?<\/h3>\n<p>Nein. Das Gericht ber\u00fccksichtigt ihn nicht von Amts wegen. Der Pflichtteilsberechtigte muss ihn selbst geltend machen, sp\u00e4testens bis zur Rechtskraft des Erbbeschlusses; Anspr\u00fcche wegen Schenkungen innerhalb von drei Jahren nach dem Tod des Erblassers.<\/p>\n<h3>Wie hoch ist der Pflichtteil eines Kindes?<\/h3>\n<p>Die H\u00e4lfte dessen, was das Kind ohne Testament erben w\u00fcrde. Bei zwei Kindern und keinen weiteren Erben betr\u00e4gt der gesetzliche Erbteil jeweils die H\u00e4lfte des Nachlasses, der Pflichtteil ein Viertel.<\/p>\n<h3>Werden Schenkungen auf den Pflichtteil angerechnet?<\/h3>\n<p>Ja. Schenkungen an gesetzliche Erben werden dem Nachlass unabh\u00e4ngig vom Zeitpunkt hinzugerechnet, Schenkungen an andere Personen, wenn sie im letzten Lebensjahr des Erblassers erfolgten (au\u00dfer \u00fcblichen kleineren Geschenken und Spenden).<\/p>\n<h3>K\u00f6nnen Eltern ein Kind enterben?<\/h3>\n<p>Nur durch Testament und nur aus gesetzlichen Gr\u00fcnden: schwere Verletzung von Pflichten gegen\u00fcber dem Erblasser, vors\u00e4tzliche schwere Straftat gegen ihn oder seine Angeh\u00f6rigen oder ein Leben in M\u00fc\u00dfiggang und Unredlichkeit. Die Enterbung muss eindeutig erkl\u00e4rt werden.<\/p>\n<h3>Wird der Pflichtteil in Geld ausgezahlt?<\/h3>\n<p>In der Regel nicht: In Slowenien steht dem Pflichtteilsberechtigten ein entsprechender Anteil an jedem Nachlassgegenstand zu. In Geld erh\u00e4lt er ihn, wenn der Erblasser das bestimmt hat oder die Erben sich darauf einigen.<\/p>\n<p><script type=\"application\/ld+json\">{\"@context\":\"https:\/\/schema.org\",\"@type\":\"FAQPage\",\"mainEntity\":[{\"@type\":\"Question\",\"name\":\"Bekommt man den Pflichtteil in Slowenien automatisch?\",\"acceptedAnswer\":{\"@type\":\"Answer\",\"text\":\"Nein. Das Gericht ber\u00fccksichtigt ihn nicht von Amts wegen. 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